Weko sieht keine Probleme bei Klara-Übernahme der Post

27. März 2023 um 15:03
letzte Aktualisierung: 28. März 2023 um 07:58
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Foto: Die Post

Der Kauf von Klara verstösst nicht gegen das Kartellgesetz, erklären die Wettbewerbshüter. Konkurrent Abacus hatte Anzeige eingereicht und hat immer noch Fragen (Update).

Im Oktober 2020 hatte die Post Klara mehrheitlich übernommen. Konkurrent Abacus kritisierte die Post deswegen wiederholt und reichte im März 2022 bei der Wettbewerbskommission (Weko) Anzeige ein.
Abacus monierte, das Luzerner Softwareunternehmen könne seine Buchhaltungssoftware "aufgrund der Quersubventionierungen durch die Post-Gruppe" kostenlos anbieten. Weiter müsse der Datentransfer zwischen dem Monopolbereich der Post und Klara unterbunden werden. Mit dem Post-Login sollen keine Klara-Dienstleistungen mehr zugänglich sein.

Marktübliche Preise werden verrechnet

Wie die Post mitteilt, hat sich die Weko jetzt in einem Brief geäussert. Das Sekretariat der Weko kommt nach einer Marktbeobachtung zum Schluss, dass es aktuell keine Anzeichen für eine unerlaubte Quersubventionierung durch die Post sieht. Die Beteiligung verzerre den Wettbewerb nicht.
"Die Behörde erachtet es als glaubwürdig, dass die Post und Klara ihre Leistungen untereinander zu marktüblichen Preisen verrechnen. Ebenso erkennt das Sekretariat der Weko keine Anzeichen, dass Klara eine 'Tiefpreisstrategie' betreibe, wie dies in der Anzeige von einem Konkurrenten vorgebracht wurde", so die Mitteilung. Auch der Vorwurf, dass die Post Klara missbräuchlich Monopoldaten zur Verfügung stellt, habe sich nicht erhärtet.

Keine Gründe für weitere Untersuchung

Wie der stellvertretende Weko-Direktor Frank Stüssi auf unsere Anfrage erklärt, haben sich durch die Marktbeobachtung keine Anzeichen für die Notwendigkeit weiterer Verfahrensschritte ergeben. "Wir haben nicht genügend Anhaltspunkte für ein unzulässiges Verhalten, so dass eine Untersuchung gerechtfertigt wäre."
Die Post sieht sich durch den Weko-Brief in ihrer bisherigen Haltung bestätigt, "wonach sie weder gegen rechtliche Vorgaben verstösst noch den freien Wettbewerb behindere". Nicole Burth, Leiterin Kommunikations-Services und Mitglied der Konzernleitung der Post, erklärt in der Mitteilung: "Wir waren immer überzeugt, dass wir mit unserer Beteiligung an Klara nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstossen. Wir machen keine unerlaubte Querfinanzierung bei Klara. Und wir geben auch nicht unerlaubt Daten oder Logins weiter. Das gilt für Klara, wie auch für alle anderen Konzerngesellschaften der Post."

Grundsätzliche Fragen für Abacus ungeklärt

Abacus nimmt das Ergebnis der Weko-Abklärung zur Kenntnis, erklärt uns das Unternehmen. Für CEO Claudio Hintermann gibt es aber noch offene Punkte: Denn nach wie vor ungeklärt sei die Grundsatzfrage, "ob die Post milliardenschwere Akquisitionsoffensiven tätigen kann, die keinen Bezug zum Leistungsauftrag haben".
Zuvor war Abacus mit einer Beschwerde bei der Postcom abgeblitzt. Die Aufsichtsbehörde erklärte sich Ende März 2022 für "nicht zuständig". 14 Monate nach Einreichung der Beschwerde bei der Postcom ist immer noch unklar, welches Aufsichtsgremium für die Behandlung dieser Angelegenheit zuständig ist, fügt Hintermann an.
Update (28. März): Statement von Abacus eingefügt.

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