Die Kabelaufklärung durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist der Digitalen Gesellschaft ein Dorn im Auge. Sie beschreitet deshalb schon seit einigen Jahren den Rechtsweg und fordert immer wieder
mehr Transparenz beim Geheimdienst. Zuletzt hat sie diesem
vorgeworfen, dass er seine Überwachungspraxis verharmlose.
Die Kabelaufklärung wurde in der Schweiz 2017 mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG)
eingeführt. Dabei ist vorgesehen, dass die Kommunikation zwischen der Schweiz und anderen Ländern nach geheimen Stichworten durchsucht wird. 2024 kam allerdings heraus, dass damit auch Internetkabel der Schweizer Telcos
überwacht werden.
Die Digitale Gesellschaft wehrt sich gegen diese "Form der Massenüberwachung" und sagt: "Im laufenden Verfahren am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bleiben die vom Geheimdienst gemachten Angaben zur Praxis der Kabelaufklärung weiterhin ungenau, ausweichend und teilweise falsch."
Prüfung gefordert
"Der Geheimdienst darf nicht ungeprüft Behauptungen aufstellen, die die Grundrechtsverträglichkeit und Wirksamkeit der Kabelaufklärung verschleiern oder beschönigen", schreibt die Digitale Gesellschaft in einer Stellungnahme ans Bundesverwaltungsgericht. Sie fordert deshalb mit Nachdruck den Einbezug von unabhängigen Expertinnen und Experten.
Das BVGer soll die Überwachungspraxis kritisch überprüfen und Expertise einbeziehen, findet die Digitale Gesellschaft. "Das Bundesverwaltungsgericht muss konsequent untersuchen, ob das System der Funk- und Kabelaufklärung die Grundrechte verletzt und – um einen wirksamen Grundrechtsschutz sicherzustellen – in letzter Konsequenz einzustellen ist", betont Erik Schönenberger, Geschäftsführer der Digitalen Gesellschaft.
Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist Teil der Strategie der Digitalen Gesellschaft. Die Organisation setzt sich laut eigenen Angaben für die Freiheitsrechte in einer digitalen Welt ein. So wurde bereits am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg eine Beschwerde gegen die Massenüberwachung mittels Vorratsdatenspeicherung eingereicht.