Der Zürcher Kantonsrat hat beschlossen, dass eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) die Datenleck-Affäre in der Zürcher Justizdirektion von Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) untersuchen soll.
Beantragt wurde die PUK
von der Geschäftsprüfungskommission (GPK). Der Kantonsrat hat sich am heutigen 3. Juni mit 92 gegen 76 dafür ausgesprochen. Für die Einsetzung einer PUK stimmten Kantonsrätinnen und Kantonsräte von SVP, FDP und GLP, dagegen stimmten SP, Grüne, AL, Mitte und EVP.
Laut den Befürwortern braucht es die PUK, um lückenlos aufzudecken, was geschehen ist, und um sicherzustellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen. Die Gegner machten geltend, dass eine Untersuchung durch die GPK sowie eine bereits laufende Strafuntersuchung ausreichend seien.
Die PUK ist das schärfste Instrument, das dem Zürcher Kantonsrat in seiner Aufsichtsfunktion zur Untersuchung von Unregelmässigkeiten zur Verfügung steht. Die PUK kann unter anderem Auskunftspersonen befragen, Sachverständige beiziehen sowie die Herausgabe von Akten verlangen. Letztmals beschloss der Kantonsrat im Jahr 2010 die Einsetzung
einer PUK zur Untersuchung der Korruptionsaffäre bei der Pensionskasse BVK.
Datenträger unsachgemäss entsorgt
Die Datenleck-Affäre
kam Ende 2022 ans Licht. Damals wurde bekannt, dass in den Jahren von 2006 bis 2012 in der Justizdirektion Datenträger und andere Computer-Hardware falsch entsorgt wurden. Beispielsweise wurden Daten von Festplatten vor der Entsorgung nicht gelöscht. So sind Daten,
darunter auch sensible Informationen, in fremde Hände gelangt.
Obwohl sich die fraglichen Vorgänge lange vor der Amtszeit von Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) ereigneten, geriet auch sie im Zusammenhang mit der Datenaffäre in die Kritik. Die Justizdirektion informierte im November 2020 die Staatsanwaltschaft und gab eine externe Administrativuntersuchung in Auftrag. Allerdings soll die GPK nur unzureichend darüber informiert worden sein.
Die Öffentlichkeit erfuhr sogar erst Ende 2022 aus den Medien von den Vorgängen. Zudem sollen 2019, also während Fehrs Amtszeit,
Papierakten entsorgt worden sein. Es ist möglich, dass mit diesen Akten auch Verträge und Rapporte von externen Dienstleistern vernichtet wurden, was die Aufarbeitung erschwert.