Kanton Bern fördert das EPD mit bis zu 4 Millionen Franken

12. September 2024 um 09:24
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Foto: Andreas Fischinger / Unsplash

Um das E-Patientendossier besser zu verbreiten, entschädigen Bund und Kantone EPD-Anbieter für eröffnete Dossiers. Berns Regierung unterstützt Post-Tochter Sanela exklusiv, auch weil diese Schulden beim Kanton hat.

Mehr Patientinnen und Patienten in der Schweiz sollen ein elektronisches Patientendossier (EPD) eröffnen. Zu diesem Zweck erhalten EPD-Anbieter wie eSanita, Sanela, Abilis oder eHealth Aargau eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 30 Franken für jedes eröffnete Dossier. Das Parlament hatte dafür im Frühjahr 30 Millionen Franken bewilligt – unter der Voraussetzung, dass sich die Kantone mindestens in gleichem Umfang an der Förderung beteiligen.

Vertrag mit Post-Tochter Sanela

Nun hat einer der ersten Kantone das nötige Budget berechnet. Der Berner Regierungsrat sieht eine Kreditsumme von maximal vier Millionen Franken für die Übergangsfinanzierung während fünf Jahren vor. Das Geld kommt ausschliesslich der Stammgemeinschaft Sanela Health, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Schweizer Post, zugute, wie aus einem aktuellen Regierungsratsbeschluss (PDF) hervorgeht. Andere Stammgemeinschaften jedenfalls sind im Dokument nicht erwähnt.
Die Gesundheitsdirektion werde einen Vertrag mit Sanela abschliessen, der "die Höhe der zu leistenden Kantonsbeiträge zwischen 2025 und 2029 definiert", heisst es dort. Geplant sei, Sanela "für jedes von einer im Kanton Bern wohnhaften Person bei ihr eröffnetem EPD finanziell zu unterstützen". Diese werde nur geleistet, bis das erwähnte Kostendach erreicht ist oder die umfassende Revision des EPD-Gesetzes (siehe Box) in Kraft getreten ist. Dem Vorhaben zustimmen muss noch der Grosse Rat des Kantons; das Geschäft ist in der Wintersession 2024 traktandiert, die im November und Dezember stattfindet.

Kanton Bern gewährte Sanela ein Darlehen

Wie aus den Unterlagen zum Beschluss (PDF) hervorgeht, hat der Kanton Bern die Stammgemeinschaft Axsana (heute Sanela) in der Vergangenheit finanziell unterstützt. Im Januar 2021 wurde ein Beitrag, der zur Rückzahlung angestanden wäre, in ein Darlehen umgewandelt und ein zusätzliches Darlehen gewährt. "Der Darlehensbetrag gemäss Vertrag vom 13. Januar 2021 des Kantons Bern an Axsana belief sich daher auf 1,46 Millionen Franken."
Die Post übernahm im Oktober 2022 die Stammgemeinschaft Axsana und benannte sie später in Sanela um. Eine Bedingung der Post für den Erwerb der Aktien sei eine "teilweise Abtretung der Forderungen des Kantons Bern aus dem Darlehen" gewesen. Der Kanton Bern habe eine halbe Million Franken der Forderung abgetreten, womit ein Restbetrag von einer knappen Million als Darlehen bestehen blieb. Nach der Umfirmierung habe der Kanton einen neuen Darlehensvertrag mit Sanela abgeschlossen.

300'000 Dossiers bis 2029 – im Kanton Bern

Buchhalterisch sollen die vom Kanton zu leistenden Förderbeiträge mit dem bestehenden Darlehen des Kantons an Sanela "bis zu dessen Tilgung" verrechnet werden. Die Berner rechnen 2025 mit 20'000 neu eröffneten EPDs. 2026 sollen 35'000, 2027 weitere 70'000 und 2028 nochmal 80'000 neue EPDs eröffnet werden. Mit 100'000 neu eröffneten EPDs im Jahr 2029 würden bis zu diesem Zeitpunkt 300'000 Bernerinnen und Berner ein EPD besitzen. Heute sind es 15'000.

Sind die Stammgemeinschaften bald Geschichte?

Die finanzielle Unterstützung durch Bund und Kantone ist nur eine Übergangslösung, die die derzeit noch ungenügende Verbreitung und Nutzung des EPDs in der kritischen Phase bis zum Inkrafttreten der geplanten umfassenden Revision vorantreiben soll.
Aufgrund der Anlaufschwierigkeiten beim EPD hat die Eidgenössische Finanzkontrolle empfohlen, eine zentrale Lösung zu prüfen. Dies forderten auch die kantonalen Gesundheitsdirektoren. Deren Vorschlag zufolge sollen die bislang acht zertifizierten Stammgemeinschaften zu einer Betriebs­organisation zusammengefasst werden.
Der Bundesrat will im Herbst über das weitere Vorgehen zu einer grossen Reform der EPD-Gesetzgebung entscheiden, wie er mitteilte. Inkrafttreten dürften diese Neuerungen frühestens 2028.


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