Post unterliegt wegen Übernahmen vor Bundesgericht

4. September 2026 um 10:13
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Foto: Bundesgericht

Das Gericht hat entschieden, dass die Postcom die Beschwerden gegen die Übernahmen von Klara und Livesystems erneut prüfen muss.

Das Bundesgericht hat die Zuständigkeit für die Prüfung von zwei Firmenübernahmen der Schweizerischen Post geklärt. Dabei geht es um die Käufe von Klara und Livesystems. Die Eidgenössische Postkommission (Postcom) muss die Rechtmässigkeit der Zukäufe prüfen. Private Konkurrenten der Post erhalten in den Verfahren Parteistellung.
Die Post ist mit zwei Beschwerden vor dem Bundesgericht gescheitert, wie die am 4. September publizierten Urteile zeigen. Damit muss die Postcom die beiden Übernahmen durch die Post materiell prüfen und den klagenden Konkurrenten Parteistellung gewähren.

Beschwerden von Abacus und Goldbach

In den beiden Fällen ging es um die Übernahme der Softwarefirma Klara und des Aussenwerbe-Unternehmens Livesystems durch die Post. Klara (heute ePost Services) wurde im Oktober 2020 gekauft, Livesystems im Juli 2021. Dagegen wehrten sich die Konkurrentinnen Abacus Research und Goldbach Neo OOH. Sie reichten bei der Postcom getrennte Aufsichtsbeschwerden ein.
Die Firmen argumentierten, der Post fehle für diese privatwirtschaftlichen Tätigkeiten eine gesetzliche Grundlage. Zudem befürchteten sie Wettbewerbsverzerrungen, etwa durch Quersubventionierungen aus dem Monopolbereich der Post oder durch eine implizite Staatsgarantie.
In einem Gastbeitrag für inside-it.ch schrieb Abacus-Gründer Claudio Hintermann: "Als staatliches Grossunternehmen hat die Post massive Vorteile gegenüber Privaten im Markt. Der Konzern hat unbeschränkten Zugang zu den KMU der Schweiz, kann die Services von Klara mit anderen, Post-nahen oder Post-fernen Services verknüpfen und hat beliebig viel Zugang zu beliebig billigem Geld."
Die Postcom trat auf die meisten Rügen nicht ein. Sie erachtete sich nur für die Überwachung des Quersubventionierungsverbots als zuständig. Eine allgemeine Aufsicht über die Geschäftstätigkeit der Post komme ihr nicht zu. Zudem verweigerte sie den klagenden Firmen die Parteistellung. Das Bundesverwaltungsgericht korrigierte diesen Entscheid im November 2024 und wies die Fälle an die Postcom zurück. Dagegen legte die Post Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Gericht schliesst Gesetzeslücke

Das Bundesgericht stellte in seinen Urteilen eine Gesetzeslücke fest. Weder das Postgesetz noch andere Erlasse regeln klar, welche Behörde die privatwirtschaftlichen Aktivitäten der Post umfassend beaufsichtigt. Die Argumentation der Post, wonach der Bundesrat im Rahmen seiner Eignerstrategie zuständig sei, verwarfen die Richter.
Um eine Aufspaltung des Rechtswegs zu vermeiden, schloss das Bundesgericht diese Lücke, indem es die Zuständigkeit der Postcom zuwies. Diese sei bereits für Teilbereiche wie das Quersubventionierungsverbot verantwortlich. Eine politisch geprägte Interessenabwägung sei nicht nötig, da es um eine reine Rechtskontrolle gehe.

Postcom muss neu beurteilen

Das Bundesgericht gewährte den Konkurrenten der Post zudem die Parteistellung. Es befand, dass die Firmen durch die staatliche Konkurrenz in einer spezifischen Beziehungsnähe zur Post stünden. Ihnen die Parteistellung zu verweigern, würde ihre verfassungsmässige Rechtsweggarantie verletzen, da ihnen kein anderes Verfahren zur Verfügung stehe.
Die Postcom muss nun die Beschwerden materiell beurteilen. Die Konkurrenten können dabei prüfen lassen, ob die Übernahmen auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sind.

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