Nun zieht die Post die Sache vor das Bundesgericht. Sie bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur 'Keystone-SDA' einen entsprechenden Bericht der 'NZZ'. Es gehe der Post dabei nicht um eine "Verzögerungstaktik", sondern es sei ihr wichtig, "abschliessende Rechtssicherheit" zu erhalten, welche Behörde für die Aufsicht über die Einhaltung des Zweckartikels durch die Post zuständig sein soll. Ihrer Meinung nach sei das nicht die Postcom, sondern der Bundesrat.
Post konkurrenziert möglicherweise Privatunternehmen
Die Unternehmen Abacus Research und Goldbach Neo OOH hatten bei der Postcom Aufsichtsbeschwerden eingereicht. Dabei ging es unter anderem um die Übernahme
des Business-Software-Anbieters Klara, eines Konkurrenten von Abacus. Kurz nach der Beschwerde tätigte die Post
mit Dialog Verwaltungs Data eine weitere Übernahme in diesem Bereich. Als Vermarkter von Aussenwerbung beschwerte sich Goldbach Neo über den Kauf seines Konkurrenten Livesystems.
Die Firmen erachten die privatwirtschaftliche Tätigkeit der Post ausserhalb der Grundversorgung durch deren Konzerngesellschaften ePost Services und Livesystems als unzulässig.
Postcom: Trotzdem waren Abacus und Goldbach nicht klageberechtgt
Die Postcom und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) traten 2022 auf die beiden Aufsichtsbeschwerden aber nicht ein. Zur Begründung argumentierten sie, es komme Abacus Research und Goldbach Neo in Bezug auf die privatwirtschaftliche Tätigkeit der Post keine Parteistellung zu.
Gegen diese Entscheide erhoben die beiden Post-Konkurrentinnen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses entschied im November letzten Jahres, dass die Postcom zu Unrecht nicht auf die Aufsichtsbeschwerde eingetreten war.
Für die Prüfung, ob die Post für ihre privatwirtschaftliche Tätigkeit die verfassungsrechtlichen Grenzen einhält, sei die Postcom zuständig. Das Bundesverwaltungsgericht wies deshalb den Fall an die Aufsichtsbehörde zurück.
Nationalratskommission will klare Regeln schaffen
Auf politischer Ebene will die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) nach Informationen der 'NZZ' bereits nächste Woche einen Gesetzesentwurf für klarere Regeln für einen fairen Wettbewerb zwischen Bundesunternehmen und Privaten vorlegen. Dieser soll unter anderem eine Verzerrung des Wettbewerbs durch Quersubventionierungen aus dem Monopolbereich verhindern.
(Mit Material von Keystone-sda)