Übernahmen: Post geht vor das Bundesgericht

17. Januar 2025 um 10:03
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Foto: Post

Die Post will eine abschliessende Entscheidung darüber, wer ihre privatwirtschaftlichen Tätigkeiten überwachen soll.

Das Bundesverwaltungsgericht, das zweithöchste Gericht des Landes, hatte im November letzten Jahres entschieden, dass die Eidgenössische Postkommission (Postcom) die privatwirtschaftliche Tätigkeit der schweizerischen Post genauer unter die Lupe nehmen muss. Die Aufsichtsbehörde Postcom hatte sich im März 2022 geweigert, eine Klage von Abacus wegen der Übernahme von Privatunternehmen durch die Post zu prüfen.
Nun zieht die Post die Sache vor das Bundesgericht. Sie bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur 'Keystone-SDA' einen entsprechenden Bericht der 'NZZ'. Es gehe der Post dabei nicht um eine "Verzögerungstaktik", sondern es sei ihr wichtig, "abschliessende Rechtssicherheit" zu erhalten, welche Behörde für die Aufsicht über die Einhaltung des Zweckartikels durch die Post zuständig sein soll. Ihrer Meinung nach sei das nicht die Postcom, sondern der Bundesrat.

Post konkurrenziert möglicherweise Privatunternehmen

Die Unternehmen Abacus Research und Goldbach Neo OOH hatten bei der Postcom Aufsichtsbeschwerden eingereicht. Dabei ging es unter anderem um die Übernahme des Business-Software-Anbieters Klara, eines Konkurrenten von Abacus. Kurz nach der Beschwerde tätigte die Post mit Dialog Verwaltungs Data eine weitere Übernahme in diesem Bereich. Als Vermarkter von Aussenwerbung beschwerte sich Goldbach Neo über den Kauf seines Konkurrenten Livesystems.
Die Firmen erachten die privatwirtschaftliche Tätigkeit der Post ausserhalb der Grundversorgung durch deren Konzerngesellschaften ePost Services und Livesystems als unzulässig.

Postcom: Trotzdem waren Abacus und Goldbach nicht klageberechtgt

Die Postcom und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) traten 2022 auf die beiden Aufsichtsbeschwerden aber nicht ein. Zur Begründung argumentierten sie, es komme Abacus Research und Goldbach Neo in Bezug auf die privatwirtschaftliche Tätigkeit der Post keine Parteistellung zu.
Gegen diese Entscheide erhoben die beiden Post-Konkurrentinnen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses entschied im November letzten Jahres, dass die Postcom zu Unrecht nicht auf die Aufsichtsbeschwerde eingetreten war.
Für die Prüfung, ob die Post für ihre privatwirtschaftliche Tätigkeit die verfassungsrechtlichen Grenzen einhält, sei die Postcom zuständig. Das Bundesverwaltungsgericht wies deshalb den Fall an die Aufsichtsbehörde zurück.

Nationalratskommission will klare Regeln schaffen

Auf politischer Ebene will die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) nach Informationen der 'NZZ' bereits nächste Woche einen Gesetzesentwurf für klarere Regeln für einen fairen Wettbewerb zwischen Bundesunternehmen und Privaten vorlegen. Dieser soll unter anderem eine Verzerrung des Wettbewerbs durch Quersubventionierungen aus dem Monopolbereich verhindern.
(Mit Material von Keystone-sda)

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