Postcom muss Abacus-Beschwerde wegen Klara-Kauf prüfen

22. November 2024 um 12:22
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Foto: Die Post

Da die Aufsichtsstelle nicht auf eine Beschwerde der Softwareschmiede eingetreten ist, zog diese den Fall weiter und erhielt Recht.

Die eidgenössische Postkommission Postcom ist zu Unrecht nicht auf die Beschwerden von Abacus Research und Goldbach Neo OOH eingetreten. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden. Die beiden Firmen hatten sich unabhängig voneinander wegen Zukäufen der Post beschwert: Abacus bemängelte den Klara-Kauf, Goldbach Neo die Lifesystems-Übernahme.
Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, dass die grundrechtlich geschützte Wirtschaftsfreiheit Privatunternehmen keinen allgemeinen Schutz vor Konkurrenz biete. Dies gelte auch für die privatwirtschaftliche Tätigkeit des Staates. Den Privaten entstehe hierdurch grundsätzlich bloss ein weiterer Konkurrent.
Der privatwirtschaftlichen Tätigkeit des Staates seien jedoch verfassungsrechtlich Grenzen gesetzt. Die Tätigkeit müsse auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sowie wettbewerbsneutral sein, heisst es vom Bundesverwaltungsgericht weiter. Und für die Prüfung, ob die Post für ihre privatwirtschaftliche Tätigkeit die verfassungsrechtlichen Grenzen einhält, sei die Postcom zuständig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Fall deshalb an die Aufsichtsstelle zurückgewiesen. Somit kommen also die Zukäufe ausserhalb des Kerngeschäfts der Post unter den Prüfstand.
Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig und können beim Bundesgericht angefochten werden.

Abacus und Goldbach Neo forderten Massnahmen

Die Schweizerische Post erwarb den Softwareanbieter Klara (heute ePost Services) im Oktober 2020. Im Juli 2021 erfolgte die Übernahme der Firma Livesystems, die in der digitalen Aussenwerbung tätig ist. Beide Unternehmen werden heute als selbständige Konzerngesellschaften der Post geführt.
Abacus und Goldbach Neo reichten getrennte Aufsichtsbeschwerden ein und machten geltend, die privatwirtschaftliche Tätigkeit der Post sei nicht zulässig. Die Übernahmen der zwei Unternehmen seien aus diesem Grund rückgängig zu machen oder es seien Massnahmen zu ergreifen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Nach dem Entscheid der Postcom, nicht auf die Beschwerden einzugehen, sind Abacus und Goldbach Neo ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen.

Regierung will nicht reinreden

Erst vor wenigen Tagen hat sich der Bundesrat zu diesem Thema geäussert. Er antwortete auf einen Vorstoss von Nationalrat Thomas Rechsteiner (Mitte/AI). Dieser forderte unter anderem, dass Akquisitionen der Post ausserhalb des Leistungsauftrags dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt und begründet werden müssen.
Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme auf die strategischen Leitplanken für den bundeseigenen Betrieb. Zudem betonte er, dass die Politik keinen Einfluss auf das operative Geschäft der Post nehme, was sich in der Vergangenheit durchaus schon bewährt habe. Die Verantwortung für die Unternehmensstrategie und damit auch Akquisitionen liege un­ein­ge­schränkt beim Verwaltungsrat der Post, hielt die Regierung fest.

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