Gegenvorschlag zur Initiative für digitale Integrität im Kanton Zürich

24. April 2025 um 10:08
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Foto: Sergio Zhukov / Unsplash

Die vorberatende Kommission des Zürcher Kantonsrats lehnt die Initiative ab. Sie nimmt aber einen Teil der Anliegen in einem Gegenvorschlag auf.

Die vorberatende Kommission des Zürcher Kantonsrats hat einen Gegenvorschlag zur Initiative "für ein Grundrecht auf digitale Integrität" vorgelegt. Die Initiative selber ist ihr zu absolut.
Die Piratenpartei hat die Initiative im August 2024 eingereicht. Sie fordert damit unter anderem ein "Recht auf ein handyfreies Leben", ein "Recht auf Vergessen werden" im Internet und ein "Recht, nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden". Die Mehrheit der Kommission für Staat und Gemeinden präzisierte den Gegenvorschlag so, dass Private nicht in die Pflicht genommen werden könnten, wie sie mitteilte.

Sympathien für das Anliegen

Konkret soll der Kanton für die Wahrung der digitalen Grundrechte im öffentlich-rechtlichen Bereich sorgen. Für die Verhältnisse zwischen Privaten sei der Bund zuständig, heisst es in der Mitteilung. Die Kommission habe Sympathien für das Grundanliegen. Es sei ein Thema, das die Bevölkerung beschäftigt und in anderen Kantonen in ähnlicher Form bereits aufgenommen wurde. Die in der Vorlage aufgeführten Rechte seien nach Meinung der Kommission aber zu präzisieren, "da sie in ihrer Absolutheit problematisch sind und suggerieren, dass Private in die Pflicht genommen werden könnten".
Zum Gegenvorschlag schreibt die Kommission: "Es sollen folgende Rechte festgehalten sein: ein Recht auf Informationssicherheit; das Recht, staatliche Leistungen auf analogem Weg in Anspruch zu nehmen, wobei das Gesetz Ausnahmen vorsehen kann; ein grundsätzliches Recht darauf, nicht permanent überwacht, vermessen und analysiert zu werden." Weiter seine Entscheide, die die verfassungsmässigen Grundrechte einschränken, "in der Regel" von einer natürlichen Person und nicht ausschliesslich durch einen Algorithmus zu treffen.
Eine Kommissionsminderheit aus SVP und FDP lehnt auch den Gegenvorschlag ab. Der Regierungsrat hatte sich schon zuvor für die Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag ausgesprochen. Die Grundrechte würden nach seiner Ansicht bereits heute ausreichend Gewähr für die Anliegen des Datenschutzes und der Informationssicherheit bieten. Die Vorlage geht nun an den Zürcher Kantonsrat.

Ähnliche Vorstösse in anderen Kantonen

In den Kantonen Genf und Neuenburg waren solche Initiativen bereits erfolgreich. Neuenburg stimmte im November 2024 mit über 90% für das "Recht auf digitale Unversehrtheit". Der Basler Regierungsrat hat im Februar eine Motion des Grossen Rats unterstützt, die ebenfalls ein solches Grundrecht in die kantonale Verfassung schreiben will.
Auf Bundesebene hatte das Parlament 2023 einer parlamentarischen Initiative "Das Recht auf digitale Unversehrtheit in die Verfassung aufnehmen" keine Folge gegeben. Ausgehend von dieser hat aber die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) ein Postulat "Schutz der Rechte im digitalen Bereich" ausgearbeitet.
Dieses wurde im vergangenen September vom Rat angenommen. Das Postulat fordert einen Bericht von der Regierung. Dieser soll auch die allfällige Aufnahme eines Rechts auf digitale Integrität in die Bundesverfassung sowie die Analyse der rechtlichen Folgen dieser Massnahme prüfen.
(Mit Material von Keystone-sda)

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